„Das Leben wäre unendlich glücklicher, könnte man mit achtzig zur Welt kommen und sich dann langsam achtzehn nähern.”
Almut Adler
Leistungsumfang und -beschreibung
Ein regelmäßig ausgeglichener Haushalt ist die Grundlage für die stetige Aufgabenerfüllung der Kommune. Deshalb steht dieser im Fokus der Aufsichtsbehörden.
Die Regelung zum Haushaltsausgleich stellt – im Gegensatz zur Kameralistik – nicht nur über den Ausgleich der zahlungswirksamen Mittel, sondern über den Verbrauch der Ressourcen pro Haushaltsjahr ab. Ein wesentlicher Faktor sind deshalb die Abschreibungen auf das Infrastrukturvermögen.
Können Fehlbeträge nicht mehr ausgeglichen werden, ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und fortzuschreiben. In ihm sind die Festlegungen über Konsolidierungsziel und -zeitraum, sowie die konkreten Maßnahmen darzustellen.
Unsere Leistungen: