„Die Zeit zu kontrollieren ist wahrer Reichtum.”
Richard Buckminister Fuller

Leistungsumfang und -beschreibung

Für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz und auch für folgende Jahresabschlüsse ist nach § 35 Abs. 1 GemHVO eine körperliche Bestandsaufnahme (Inventur) des beweglichen Sachvermögens zwingend notwendig. Nur für Jahresabschlüsse kann davon abgesehen werden, wenn die Kommune eine ordnungsgemäße Anlagenbuchhaltung nachweisen kann (§ 36 Abs. 2 GemHVO).

Viele Kommunen haben keine Inventur durchgeführt, weil Inventuren sehr zeit-, kosten- und personalintensiv sind und hohe formale Anforderungen haben. ReweCon hat bereits mehrere Inventuren im Auftrag von Landkreisen und Gemeinden durchgeführt und kann durch standardisierte Vorgehensweisen eine pragmatische, prüfungssichere und kostengünstige Inventur gewährleisten. Unsere erfahrenen Inventurteams erfassen und bewerten kommunale Vermögensgegenstände bei Ihnen vor Ort in einem festgelegten Inventurzeitraum, sodass Sie Ihrem Tagesgeschäft nachgehen können.

Ihre Vorteile:

  • Wir sind Inventurspezialisten und können auf die Erfahrung aus mehreren durchgeführten kommunalen Inventuren zurückgreifen
  • Die ReweCon-Inventurteams haben sich auf Kommunen und kommunale Besonderheiten spezialisiert
  • Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgt mit Echtkosten anhand Ihrer Belege durch ReweCon-Mitarbeiter
  • Wir vereinbaren einen festen Inventurzeitraum von maximal 6 Monaten
  • Sie haben Planungssicherheit durch Festpreise – keine Nachverhandlungen
  • Wir garantieren eine prüfungssichere Inventur samt umfassender Dokumentation
  • Minimale Beeinträchtigung des Tagesgeschäfts – wir erledigen das umfangreiche Inventurgeschäft für Sie!