„Ich rate, lieber mehr zu können als man macht, als mehr zu machen als man kann.”
Bertolt Brecht
Leistungsumfang und -beschreibung
Zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und zur besseren Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit ist eine Kosten- und Leistungsrechnung nach § 14 GemHVO zu führen.
Wirtschaftliches Handeln als eine flächendeckende Forderung der gesetzlichen Haushaltsvorschriften stellt die Verwaltungsführung vor eine Herausforderung mit langfristiger Tragweite.
Wir unterstützen Sie dabei, die notwendigen Instrumente effektiv und angemessen in die Verwaltungssteuerung zu integrieren.
Dazu bieten wir praxisorientierte Schulungen, konkrete Hilfestellungen und Software-Lösungen zur Vernetzung und Optimierung der verwaltungstechnischen Abläufe.
Die Definition von Kostenarten gemäß den Haushaltsvorgaben und dem KAG sowie die Zuordnung zu Kostenstellen und Kostenträgern ist zentraler Bestandteil des Aufbaus der KLR.
Ihre Vorteile: